Tja, ob eine Rüge alleine reicht, um etwas zu ändern?
Stellen Sie sich folgendes vor: Tag für Tag marschieren Sie zur Arbeit. Der Monat geht dem Ende entgegen und Sie erhalten statt des vereinbarten Lohnes ein paar hundert Euro weniger. Monat für Monat. Was tun Sie? Höflich fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach den Gründen. Der Arbeitgeber erwidert, dass er den Durchschnittslohn aller Mitarbeiter zu Grunde legt (Vorstände ausgenommen), um dann einen fiktiven Lohn auszubezahlen. Selbstverständlich mit einem Sicherheitspolster, damit er nicht zu viel bezahlt. Irgendwann kann ja nachbezahlt werden, sofern es der Mitarbeiter bemerkt. Was tun Sie nun? Aufbegehren? Stillschweigen und froh sein, dass Sie überhaupt noch Lohn erhalten und einen Arbeitsplatz inne haben? Nun befinden wir uns in diversen Jobcentern …
Die Rechtslage ist kompliziert und unübersichtlich
Bereits im April rügte der Bundesrechnungshof (BRH) die Bundesagentur für Arbeit bei der Berechnung von Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit von Arbeitslosengeld II-Beziehern (Jobcenter). Dabei prüften sie im letzten Quartal 2012 341 Fälle…
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